Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: 1.1.0 vom 21.09.2026.
1. Geltungsbereich (B2B) und Zustimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen MarkenGroup S.A.S. („MarkenGroup“) und ihren unternehmerischen Kunden („Kunde“). Sie gelten ausschließlich für B2B-Geschäfte. Mit der Beauftragung, Nutzung unserer Leistungen oder Annahme eines Angebots erklärt der Kunde, als Unternehmer/Organisation zu handeln und ausreichend vertretungsberechtigt zu sein.
Leistungen an Verbraucher (B2C) werden nicht angeboten. Handelt eine natürliche Person im Namen eines Unternehmens, bestätigt sie die entsprechende Bevollmächtigung.
2. Leistungen und Vertragsmodelle
MarkenGroup erbringt Marketing- und Werbedienstleistungen, strategische/unternehmerische Beratung, Automatisierung, Analytics/Tracking, Softwareentwicklung und SaaS-Lösungen sowie Recruiting/Talent-Leistungen und weitere individuell vereinbarte Services.
- Projekte (Umfang/Deliverables gemäß Angebot).
- Monatliche Verträge/Retainer (wiederkehrende Leistungen gemäß Vereinbarung).
- SaaS-Abos (z. B. trackmailer.io, trackany.click, AI Studio).
- Individuelle/Hybridverträge (z. B. Miete oder Mietkauf, sofern vereinbart).
3. Vertragsschluss
- Ein schriftliches Angebot in unserem Angebotsportal oder per E-Mail definiert Leistung, Preis, Währung, Zeitplan, Meilensteine und Sonderbedingungen.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme per E-Mail oder über unser Angebotsportal sowie, falls vorgesehen, durch elektronische Unterzeichnung zustande.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Angebot/Order, (2) individuelle Verträge/Anhänge, (3) diese AGB.
4. Preise, Steuern (IVA) und elektronische Rechnungsstellung
Alle Preise verstehen sich netto, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Für in Kolumbien ansässige Kunden wird die jeweils anwendbare Umsatzsteuer (IVA) zusätzlich berechnet.
Für im Ausland ansässige Kunden und sofern die Voraussetzungen einer Dienstleistungsexport-Transaktion erfüllt sind, kann die Leistung nach kolumbianischem Steuerrecht von der IVA befreit sein – jeweils vorbehaltlich der gesetzlichen Anforderungen und Nachweise.
Die Rechnungsstellung erfolgt digital. MarkenGroup stellt elektronische Rechnungen gemäß den anwendbaren DIAN-Vorgaben aus. Papierrechnungen werden grundsätzlich nicht erstellt, außer in seltenen gesetzlichen Ausnahmefällen.
5. Maßgebliche Währung und Umrechnung
Maßgebliche Vertrags- und Abrechnungswährung ist stets der kolumbianische Peso (COP). Angaben in EUR, CHF, GBP, USD oder anderen Währungen dienen nur als unverbindliche Orientierung, sofern das schriftliche Angebot nicht ausdrücklich eine abweichende Abrechnung regelt.
Für Umrechnungen wird ein nachvollziehbarer Referenzkurs am Rechnungs- oder Zahlungstag verwendet. Abweichungen zwischen einer angezeigten Fremdwährungsumrechnung und dem tatsächlich in COP geschuldeten Betrag begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung des angezeigten Fremdwährungswerts.
Maßgeblich bleibt der in COP ausgewiesene Betrag im schriftlichen Angebot, Angebotsportal oder in der Rechnung.
6. Zahlung, Verzug und Leistungssperre
- Zahlungsbetrag, Fälligkeit und Zahlungsplan richten sich nach dem schriftlichen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
- Zahlungen erfolgen über unser Online- bzw. Angebotsportal oder per Banküberweisung auf das von MarkenGroup angegebene Konto.
- MarkenGroup kann Vorkasse/Anzahlungen verlangen (ganz oder teilweise) bevor Leistungen begonnen oder fortgesetzt werden.
- Ratenzahlung, Miete oder Mietkauf gelten nur, wenn ausdrücklich im Angebot/Individualvertrag vereinbart.
- Bei Nichtzahlung kann MarkenGroup Leistungen aussetzen, Zugänge oder Produkte abschalten und – soweit technisch, rechtlich und tatsächlich möglich – noch nicht vollständig bezahlte Produkte, Geräte, Zugänge oder Deliverables zurückfordern, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
- Für überfällige Zahlungen kann MarkenGroup ab Eintritt des Verzugs Verzugszinsen bis zur jeweils höchstzulässigen Höhe nach Artikel 884 des kolumbianischen Handelsgesetzbuchs (Código de Comercio) verlangen. Maßgeblich ist der für den betreffenden Zeitraum und die betreffende Geschäftsart von der Superintendencia Financiera de Colombia festgestellte beziehungsweise daraus abgeleitete Höchstsatz. Eine darüber hinausgehende pauschale Verzugsstrafe wird nicht erhoben.
- Für Cloud Services wird keine Verzugsstrafe erhoben. Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung kann der betroffene Cloud Service jedoch ab Fälligkeit sofort und ohne weitere Leistungsfrist eingestellt oder gesperrt werden.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Rechtzeitige, vollständige und richtige Informationen/Zuarbeit.
- Benennung eines internen Verantwortlichen und Entscheidungswege.
- Prüfung/Freigabe von Deliverables in angemessener Zeit.
- Bereitstellung erforderlicher Zugänge (Werbekonten, Analytics, CRM, Domains etc.), soweit nötig.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Plattformregeln im eigenen Geschäft (z. B. Werberichtlinien).
8. Geheimhaltung (NDA) – beidseitig und unbefristet
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Informationen aus der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln (u. a. Strategien, Preise, Prozesse, technische Dokumentation, Kundendaten, Know-how) – ohne zeitliche Begrenzung.
- Ausnahmen: Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich sind, oder Offenlegungspflichten aufgrund Gesetz/Behörde (vorherige Benachrichtigung, soweit möglich).
- Die Geheimhaltung gilt über das Vertragsende hinaus.
- Diese Klauseln sind kompatibel mit separaten NDAs; bei Konflikten gilt die strengere Regelung.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben Methoden, Templates, Frameworks, Automationen, Libraries, Komponenten und bestehendes Know-how bei MarkenGroup. Der Kunde erhält ein beschränktes Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung.
Kundenspezifische Deliverables (z. B. Creatives, Konfigurationen, Dashboards) richten sich nach dem Angebot. Körperliche Produkte, individuell entwickelte Deliverables und übertragbare Nutzungs- oder Eigentumsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von MarkenGroup bzw. unter dem Vorbehalt der Rechteübertragung. Eine Rechteübertragung setzt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und vollständige Zahlung voraus.
Bei SaaS und anderen Cloud Services findet kein Eigentumsübergang an Software, Quellcode, Infrastruktur oder Plattform statt. Der Kunde erhält ausschließlich das im Angebot oder Tarif beschriebene, zeitlich und inhaltlich begrenzte Nutzungsrecht.
10. Haftung, Ausschlüsse und Erfolgsgarantie
MarkenGroup übernimmt grundsätzlich keine Erfolgs-/Umsatzgarantie (z. B. Sales, ROAS, Leads, Rankings), außer wenn eine Erfolgsgarantie ausdrücklich, konkret und messbar im Angebot/Vertrag geregelt ist.
- Keine Haftung für Ausfälle/Änderungen/Entscheidungen Dritter (z. B. Google, Meta, LinkedIn, Cloudflare, Hosting, Banken).
- Marketing/Tech hängt von externen Faktoren ab (Markt, Wettbewerb, Budget, Angebot des Kunden, Freigaben, Datenlage).
- Bei ausdrücklicher Garantie gelten Umfang, Bedingungen, Kennzahlen, Fristen, Ausschlüsse und Rechtsfolgen ausschließlich gemäß Angebot.
11. Laufzeit, Änderungen und Beendigung
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Individualvertrag. Bei SaaS können Nichtzahlung oder Vertragsverstöße zu Sperrung/Kündigung des Zugangs gemäß Planbedingungen führen.
12. Subunternehmer
MarkenGroup kann zur Leistungserbringung Freelancer und/oder Subunternehmer einsetzen. MarkenGroup bleibt für die Koordination der Leistungserbringung im Rahmen der Vereinbarung verantwortlich.
13. Kommunikation und Änderungen (E-Mail gilt als Schriftform)
Vertragliche Erklärungen, Annahmen, Änderungen, Freigaben und wesentliche Anweisungen sind nur schriftlich per E-Mail oder über unser Angebotsportal verbindlich. Mündliche oder über andere Messenger übermittelte Absprachen werden erst durch eine entsprechende schriftliche Bestätigung wirksam.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und sämtliche Vertragsbeziehungen mit MarkenGroup unterliegen dem kolumbianischen Handelsrecht und ergänzend dem sonstigen Recht der Republik Kolumbien. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Medellín, Antioquia, soweit zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.